Handelsregister · VR 210158

Chronologischer Auszug

Männergesangverein "Sängerlust" Kartung e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Männergesangverein "Sängerlust" Kartung e.V.

b)
Sinzheim
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende,
der 1. stellvertretende Vorsitzende und der 2.
stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist allein
vertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Schlindwein, Gabriel, Diplom-Agrar-Ingenieur, Sinzheim
1. stellvertretender Vorsitzender:
Gille, Reinhard, Zimmermannmeister, Sinzheim
2. stellvertretender Vorsitzender:
Schneider, Jürgen, Techniker, Sinzheim
a)
Verein
Satzung vom 14.03.1970 in Neufassung vom 18.03.1989.
a)
10.11.2014
Knebl

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
10.11.2014.
Tag der ersten Eintragung:
20.08.1970
2b)
Bestellt als
1. stellvertretender Vorsitzender:
Bleich, Lothar, Sinzheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. stellvertretender Vorsitzender:
Gille, Reinhard, Zimmermannmeister, Sinzheim
Nicht mehr
2. stellvertretender Vorsitzender:
Schneider, Jürgen, Techniker, Sinzheim
a)
10.10.2017
Rinke
3b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Schlindwein, Gerrit, Sinzheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. stellvertretender Vorsitzender:
Lorenz, Martin, Sinzheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. stellvertretender Vorsitzender:
Huck, Roman, Sinzheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Schlindwein, Gabriel, Diplom-Agrar-Ingenieur, Sinzheim
Nicht mehr
1. stellvertretender Vorsitzender:
Bleich, Lothar, Sinzheim, *XX.XX.XXXX
a)
06.05.2019
Heckmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.