Der erste und der zweite Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen gegen das Vereinsvermögen sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 5.000,00 DM die Zustimmung des Beirates und bei Aufnahme eines Kredites von mehr als 15.000,00 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Klemens Endres
Sulzfeld
Vorstand
Herbert Brüssel
Sulzfeld
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.01.1982 in Neufassung vom 12.01.2008.
Die Mitgliederversammlung vom 15.01.2017 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Vereinsauflösung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.06.2014.
Tag der ersten Eintragung: 17.05.1982
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 16-22
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.