Handelsregister · VR 30241
Chronologischer Auszug
Männergesangverein Liederkranz 1846 Sausenheim · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Männergesangverein Liederkranz 1846 Sausenheim b) Sausenheim | a) Vertreten wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich vom 1. und 2. Vorsitzenden jeweils allein. Der 1. Vorsitzende ist berechtigt, über Beträge bis zu DM 250,- zu verfügen. Zu Aufwendungen mit einem Geldbetrag von mehr als 250,- DM bedarf der Vorstand der Zustimmung des Ausschusses. b) 1. Vorsitzender: Messer, Norbert, Angestellter, Grünstadt 2. Vorsitzender: Kuntz, Werner, Grünstadt, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 26.01.1929 zuletzt geändert am 10.11.1992 | a) 29.03.2006 Grzechnik b) Tag der ersten Eintragung: 15.02.1929 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 241 GRÜ getreten. Freigegeben am 29.03.2006. |
| 2 | b) Gewählt als 2. Vorsitzender: Becker, Stefan, Grünstadt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Kuntz, Werner, Grünstadt, *XX.XX.XXXX | a) 04.04.2008 Wagner | ||
| 3 | b) Gewählt als 2. Vorsitzender: Heiner, Wolfgang, Grünstadt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Becker, Stefan, Grünstadt, *XX.XX.XXXX | a) 19.06.2012 Schramm b) Fall 3 | ||
| 4 | a) Geändert, nun: Vertreten wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich vom 1. und 2. Vorsitzenden jeweils allein. Der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende kann jeweils über Beträge bis zu 400,00 EUR, der Vorstand gemeinsam bis zu 1.500,00 EUR verfügen. Zu Aufwendungen mit einem Geldbetrag von mehr als 1.500,00 EUR bedarf der Vorstand der Zustimmung des Ausschusses. | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 14.02.2014 hat weiterhin die Änderung der Satzung in § 10 und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsbefugnis des Vorstandes beschlossen. | a) 25.02.2014 Schramm b) Fall 4 | |
| 5 | a) Geändert, nun: Vertreten wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich vom 1. und 2. Vorsitzenden jeweils allein. Zu Aufwendungen mit einem Geldbetrag von mehr als 1.500,00 EUR bedarf der Vorstand der Zustimmung des Ausschusses. b) Nunmehr gewählt als 1. Vorsitzender: Heiner, Wolfgang, Grünstadt, *XX.XX.XXXX Gewählt als 2. Vorsitzender: Luckey, Volker, Grünstadt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Messer, Norbert, Angestellter, Grünstadt | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.02.2015 hat die Änderung der Satzung in § 10 (nunmehr § 9) und § 11 (nunmehr § 10) beschlossen. Zudem ist der bisherige § 5 entfallen, wodurch sich die Nummerierung der nachfolgenden §§ enstprechend geändert hat. | a) 16.03.2015 Schramm b) Fall 5 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.