Handelsregister · VR 30241

Chronologischer Auszug

Männergesangverein Liederkranz 1846 Sausenheim · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Männergesangverein Liederkranz 1846 Sausenheim

b)
Sausenheim
a)
Vertreten wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich
vom 1. und 2. Vorsitzenden jeweils allein.
Der 1. Vorsitzende ist berechtigt, über Beträge bis zu DM
250,- zu verfügen. Zu Aufwendungen mit einem
Geldbetrag von mehr als 250,- DM bedarf der Vorstand
der Zustimmung des Ausschusses.

b)
1. Vorsitzender:
Messer, Norbert, Angestellter, Grünstadt
2. Vorsitzender:
Kuntz, Werner, Grünstadt, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 26.01.1929 zuletzt geändert am 10.11.1992
a)
29.03.2006
Grzechnik

b)
Tag der ersten Eintragung:
15.02.1929
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 241 GRÜ
getreten.
Freigegeben am 29.03.2006.
2b)
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Becker, Stefan, Grünstadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Kuntz, Werner, Grünstadt, *XX.XX.XXXX
a)
04.04.2008
Wagner
3b)
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Heiner, Wolfgang, Grünstadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Becker, Stefan, Grünstadt, *XX.XX.XXXX
a)
19.06.2012
Schramm

b)
Fall 3
4a)
Geändert, nun:
Vertreten wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich
vom 1. und 2. Vorsitzenden jeweils allein.
Der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende kann jeweils
über Beträge bis zu 400,00 EUR, der Vorstand
gemeinsam bis zu 1.500,00 EUR verfügen. Zu
Aufwendungen mit einem Geldbetrag von mehr als
1.500,00 EUR bedarf der Vorstand der Zustimmung des
Ausschusses.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 14.02.2014 hat weiterhin die Änderung der Satzung in § 10
und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsbefugnis des Vorstandes
beschlossen.
a)
25.02.2014
Schramm

b)
Fall 4
5a)
Geändert, nun:
Vertreten wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich
vom 1. und 2. Vorsitzenden jeweils allein.

Zu Aufwendungen mit einem Geldbetrag von mehr als
1.500,00 EUR bedarf der Vorstand der Zustimmung des
Ausschusses.

b)
Nunmehr gewählt als
1. Vorsitzender:
Heiner, Wolfgang, Grünstadt, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Luckey, Volker, Grünstadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Messer, Norbert, Angestellter, Grünstadt
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.02.2015 hat die Änderung der Satzung in § 10
(nunmehr § 9) und § 11 (nunmehr § 10) beschlossen. Zudem ist der bisherige § 5 entfallen,
wodurch sich die Nummerierung der nachfolgenden §§ enstprechend geändert hat.
a)
16.03.2015
Schramm

b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.