Vorstand i. S. des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer. Der Verein wird gerichtlich von 2 Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Außergerichtlich ist jedes Vorstandsmitglied alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands wird mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, daß Rechtsgeschäfte die den Verein mit mehr als 300,-- DM belasten und Dienstverträge nur mit Zustimmung des Ausschusses abgeschlossen werden dürfen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Brigitte Knöpfle
Horb am Neckar
Vorstand
Kemal Üge
Horb am Neckar
Vorstand
Heiko Maier
Horb am Neckar
Vorstand
Johann Dorner
Horb am Neckar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.06.1982 zuletzt geändert am 08.01.1994
Die Mitgliederversammlung vom 06.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz des Vereins), § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Mitglieder), §8 (Der Vorstand), § 9 (Der Ausschuss), § 17 (Datenschutz im Verein) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.04.2015.
Tag der ersten Eintragung: 21.12.1982
Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 68/75
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.