Handelsregister · VR 632

Chronologischer Auszug

Männergesangverein Frohsinn e.V. · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Männergesangverein Frohsinn e.V.

b)
Blaustein
a)
Der Verein wird durch den Vorsitzenden, den
stellvertretenden Vorsitzenden, den Schriftführer und
den Kassenführer vertreten.
Das Amt des Schriftführers kann zugleich vom
stellvertretenden Vorsitzenden übernommen werden.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Walter, Hans, kaufmännischer Angestellter, Blaustein
stellvertretender Vorsitzender und Schriftführer:
Urban, Jakob, Bankkaufmann, Blaustein
Kassenführer:
Weckerle, Ernst, Blaustein-Bermaringen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 07.02.1976 zuletzt geändert am 13.03.1998
a)
06.04.2006
Wörner

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.04.2006.

Tag der ersten Eintragung:
07.07.1976

Satzung:
Blatt 134/139
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.01.2012 hat die Änderung der Satzung in § 16 (
Auflösung) beschlossen.
a)
27.07.2012
Schlumberger

b)
Satzung:
Blatt 162-167
3b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender und Schriftführer:
Urban, Jakob, Bankkaufmann, Blaustein
Bestellt als
Schriftführer:
Zimmermann, Reiner, Blaustein, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei
1. Vorsitzender:
Walter, Hans, Blaustein, *XX.XX.XXXX
a)
25.04.2016
Wüst
4b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Häberle, Gerhardt, Blaustein, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Walter, Hans, Blaustein, *XX.XX.XXXX
a)
28.03.2019
Disch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.