Handelsregister · VR 5729

Registerinformationen

Männergesangverein "Freundesbund" 1893 e.V. · Amtsgericht Wiesbaden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Männergesangverein "Freundesbund" 1893 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Erbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 5729
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Letzte Eintragung
20.05.2019
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Mathias Abt

Geisenheim

Vorstand

Stefan Moos

Eltville am Rhein

Vorstand

Michael Moos

Eltville am Rhein

Vorstand

Tobias Gahntz

Eltville am Rhein

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Schriftführer und dem 1. Kassierer.
  • Tag der ersten Eintragung: 31.10.1968 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Anmeldung Blatt 59
  • Anmeldung Blatt 99 ff d.A.
  • Anmeldung Blatt 108 d.A. Beschluss Blatt 111 d.A.
  • Anmeldung Blatt 119 d. A.
  • Beschluss Blatt 124 d. A.
  • Anmeldung Blatt 136, 140 d. A. Beschluss Blatt 138-139 d. A. Satzung Blatt 141-144 d. A.
  • Vereinsname von Amts wegen unter Vervollständigung der Eintragung vom 24.04.1980 ergänzt.
  • Anmeldung Blatt 156-157 d. A.
  • Beschluss Blatt 159-160 d. A.
  • Anmeldung Bl. 1 - 2 Sonderband Beschluss Bl. 4, 7 Sonderband Satzung Bl. 9 - 14 Sonderband

Satzung

  • Satzung vom 23.03.1968 zuletzt geändert am 29.03.1980
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Mitglieder), 4 (Beendigung der Mitgliedschaft) und 5 (Pflichten der Mitglieder) sowie die Ergänzung durch den neuen § 14 (Datenschutzklausel) beschlossen. Der bisherige § 14 (Inkrafttreten der Satzung) wurde aufgrund der Ergänzung in § 15 umnummeriert.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.