Handelsregister · VR 1056

Chronologischer Auszug

Männergesangverein Eintracht 1861 e.V. · Amtsgericht Landau

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Männergesangverein Eintracht 1861 e.V.

b)
Billigheim-Ingenheim
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind Vorsitzender und
bis zu drei Stellvertreter.
Jeder ist allein vertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzender:
Paulus, Christian, Ingenheim, *XX.XX.XXXX
Stellvertreter:
Ditz, Ulrich, Ingenheim, *XX.XX.XXXX
Stellvertreter:
Bischoff, Rolf, Ingenheim, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 02.09.1978 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 12.07.2004 geändert.
a)
28.12.2006
Foust

b)
Tag der ersten Eintragung:
14.12.1978
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
28.12.2006.

Satzung Blatt 5-11,
Beschluss Blatt 36, 94-97 der
Akten.
2b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Paulus, Christian, Ingenheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertreter:
Ditz, Ulrich, Ingenheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertreter:
Bischoff, Rolf, Ingenheim, *XX.XX.XXXX
Nunmehr
1. Vorsitzender:
Schaurer, Andreas, Landau, *XX.XX.XXXX
Nunmehr
Stellvertreter:
Haag, Michael, Billigheim-Ingenheim, *XX.XX.XXXX
a)
22.06.2007
Lauer

b)
Eintr.Vfg. Bl. 109
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Sie sind jeweils
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.04.2016 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr
die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
a)
18.04.2016
Seiler

b)
Fall 4
Beschluss Bl. 130-133 d.A.
Satzung Bl. 140-146 d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.