Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Beide Vorstandsmitglieder besitzen Einzelvertretungsbefugnis. Der Vorstand kann nur solche Verträge schließen, die eine Zahlungsverpflichtung für den Verein von nicht mehr als 2.000,00 EUR begründen. Für darüber hinausgehende Geschäfte ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Satzung Blatt 3-9 der Akten
Beschluss Blatt 56-65 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 21.08.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 690 Amtsgericht Meppen getreten. Freigegeben am 11.09.2006.
Satzung
Satzung vom 14.06.1990 zuletzt geändert am 17.11.2005
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.