Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte, sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredites die Zustimmung einer Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder einer Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Otto Bahlo
Burgwedel
Vorstand
Wilfried Jäschke
Burgwedel
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.01.1969
Die Mitgliederversammlung vom 22.02.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.06.1969 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.05.2006.
Beschluss Blatt 20 - 21 Band II der Akten
Satzung Blatt 23 - 24 Band II der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.