Handelsregister · VR 1054
Chronologischer Auszug
Männergesangverein Cölbe 1878 · Amtsgericht Marburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Männergesangverein Cölbe b) Cölbe | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und 1. Kassierer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des gesetzlichen Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grunstücke (und grundstücksgleiche Rechte), sowie außerdem zur Aufnahme von Krediten von mehr als 5.000,00 DM die Zustimmung von 2/3 der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder einer Mitgliederversammlung erforderlich ist. Bei Ausgaben über 3.000,00 DM ist die Zustimmung von 5 Mitgliedern des engeren, darunter 2 Mitgliedern des gesetzlichen Vorstands, erforderlich. Bei geldwerten Entscheidungen über 6.000,00 DM ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder einer Mitgliederversammlung erforderlich. b) 2. Vorsitzender: Schultz, Hans, Rechtsanwalt, Cölbe 1. Vorsitzender: Möhl, Adolf, Angestellter, Cölbe 1. Kassierer: Herrling, Wolfgang, Cölbe, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 22.09.1978 zuletzt geändert am 18.02.1994 | a) 23.08.2002 Gerke b) Tag der ersten Eintragung: 06.12.1978 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 90 ff. |
| 2 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Möhl, Adolf, Angestellter, Cölbe Bestellt als 1. Vorsitzender: Dick, Hans-Albert, Cölbe, *XX.XX.XXXX | a) 04.07.2005 Brühl b) Anmeldung Blatt 107 ff | ||
| 3 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Dick, Hans-Albert, Cölbe, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzender: Drescher, Jörg, Cölbe, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt, nun: 2. Vorsitzender: Schultz, Hans Wilhelm, Cölbe, *XX.XX.XXXX | a) 14.11.2013 Lippert b) Fall 4 Anmeldung Blatt 1 Sonderband | ||
| 4 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Drescher, Jörg, Cölbe, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Kassierer: Herrling, Wolfgang, Cölbe, *XX.XX.XXXX Gewählt als: 1. Vorsitzender: Dr. Hahn, Volker, Cölbe, *XX.XX.XXXX 1. Kassierer: Möhl, Adolf, Cölbe, *XX.XX.XXXX | a) 13.03.2015 Unzeitig b) Fall 5 | ||
| 5 | a) Männergesangverein Cölbe 1878 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Kassenwart und dem 1. Schriftführer. Die Vertretungsmacht des gesetzlichen Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grunstücke (und grundstücksgleiche Rechte), sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.500,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.06.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert. | a) 15.07.2018 Unzeitig b) Fall 6 Satzung Blatt 26 - 28 Sonderband |
| 6 | b) Gewählt als 1. Schriftführer: Sauerwald, Frank, Cölbe, *XX.XX.XXXX | a) 18.09.2018 Unzeitig b) Fall 7 | ||
| 7 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Dr. Hahn, Volker, Cölbe, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: 1. Vorsitzender: Sauerwald, Frank, Cölbe, *XX.XX.XXXX Gewählt als 1. Schriftführer: Lembke, Joachim, Cölbe, *XX.XX.XXXX | a) 26.11.2021 Unzeitig b) Fall 8 | ||
| 8 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Schultz, Hans Wilhelm, Cölbe, *XX.XX.XXXX Gewählt als 2. Vorsitzender: Muth, Frank, Cölbe, *XX.XX.XXXX | a) 19.05.2023 Unzeitig b) Fall 9 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.