Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und drei stellvertretenden Vorsitzenden, nämlich dem Ausschussvorsitzenden Geschäftsbereich Kultur dem Ausschussvorsitzenden Geschäftsbereich Verwaltung und dem Ausschussvorsitzenden Geschäftsbereich Sängerheim. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Tobias Haigis
67435 Neustadt/Wstr.
Vorstand
Volker Sturm
67435 Neustadt/Wstr.
Vorstand
Markus Kästel
67435 Neustadt/Wstr.
Vorstand
August Joa
Neustadt/Weinstraße
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.03.1976 mit Änderung vom 27.03.1981
Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.08.2019 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr insbesondere - die Konkretisierung, wie der Vereinszweck verwirklicht wird (jetzt:§ 3 Ziff. 2 Zweck) - die Vergrößerung des nach § 26 BGB vertretungsberechtigten Vorstands (jetzt: § 11 Die Vorstandschaft) - die Bildung von Ausschüssen (§12 Ausschüsse) - die Fassung eines vorherigen Vorstandsbeschlusses vor Verpflichtung des Chorleiters durch den 1. Vorsitzenden (jetzt: § 13 Chorleiter) - die Zulassung der Einladung zur Mitgliederversammlung jetzt auch per EMail (jetzt: § 15 Mitgliederversammlung) - den Wegfall der verlängerten Einladungsfrist von 6 Wochen bei Vereinsauflösung ( § 21 Vereinsauflösung) - eine Datenschutzklausel (§ 23 neu) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.09.1981 Satzung Bl. 3-4, 15 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1027 NE getreten. Freigegeben am 08.03.2006.
Fall 3
Fall 4
Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt.
Fall 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.