Handelsregister · VR 738

Chronologischer Auszug

Männergesangsverein 1878 · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Männergesangsverein 1878

b)
Mannheim
a)
Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und der 2.
Vorsitzende. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

Über das Vermögen an Geld und Sachwerten kann der
1. Vorsitzende nur nach Gegenzeichnung des 2.
Vorsitzenden oder Kassiers verfügen. Dem 2.
Vorsitzenden stehen im Verhinderungsfall des 1.
Vorsitzenden die gleichen Befugnisse zu.

Bei Ausgaben, die einen Betrag von 5.000,- DM
überschreiten, ist die Zustimmung des
Gesamtvorstandes erforderlich. Überschreiten die
Ausgaben einen Betrag von 20.000,- DM entscheidet der
Beschluss einer Mitglieder- oder Hauptversammlung.

b)
1. Vorsitzender:
Hammel, Erwin Josef, Bautechniker, Mannheim
2. Vorsitzender:
Guckert, Heinz Friedrich, Maschinenschlosser,
Mannheim
a)
Verein
Satzung vom 22.02.1970 zuletzt geändert am 12.03.1999
a)
19.12.2005
Kretz

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
19.12.2005.
Tag der ersten Eintragung:
02.04.1970
Satzung:
Band 1
Blatt 2

Änderungsbeschlüsse:
Band 1
Blatt 60/62/63, 106-108
2b)
Vertretungsbefugnis geändert bei
1. Vorsitzender:
Guckert, Heinz Friedrich, Mannheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Knaps-Focke, Sebastian, Mannheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Hammel, Erwin Josef, Bautechniker, Mannheim
a)
10.09.2013
Hartmann
3b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Schmidt, Thorsten Joachim, Mannheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Knaps-Focke, Sebastian, Mannheim, *XX.XX.XXXX
a)
Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 08.04.2016 und Nachtrag durch
Vorstandsbeschluß vom 05.12.2016 wurde die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
21.12.2016
Adam

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband II
Blatt 28-35
4a)
Von Amts wegen nachgetragen:
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und der 2.
Vorsitzende. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
a)
21.12.2016
Adam
5a)
Der Vorstand hat am 25.01.2017 die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und
Gemeinnützigkeit) beschlossen.
a)
17.03.2017
Pramhas

b)
Satzung:
Sonderband II
Blatt 38 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.