Handelsregister · VR 660199
Chronologischer Auszug
Männerchor Riedichen e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Männerchor Riedichen e.V. b) Schönau | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden und dem 2.Vorsitzenden. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. b) 1.Vorsitzender: Schmid, Anton, Riedichen 2.Vorsitzender: Wuchner, Leo, Zell im Wiesental | a) Verein Satzung vom 25.03.1994 | a) 26.05.2014 Weirather b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.05.2014. Tag der ersten Eintragung: 27.05.1994 Satzung AS. 1 ff. |
| 2 | b) Nicht mehr 2.Vorsitzender: Wuchner, Leo, Zell im Wiesental Bestellt und wieder ausgeschieden als 1.Vorsitzender: Philipp, Timo, Zell im Wiesental, *XX.XX.XXXX Bestellt und wieder ausgeschieden als 2.Vorsitzender: Waßmer, Daniel, Zell im Wiesental, *XX.XX.XXXX Nach Ausscheiden nun wieder bestellt als 1.Vorsitzender: Schmid, Anton, Zell im Wiesental, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2.Vorsitzender: Philipp, Lothar, Zell im Wiesental, *XX.XX.XXXX | a) 06.10.2023 Müller | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Die Liquidatoren vertreten gemeinsam. b) Nicht mehr 1.Vorsitzender: Schmid, Anton, Zell im Wiesental, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2.Vorsitzender: Philipp, Lothar, Zell im Wiesental, *XX.XX.XXXX Bestellt als Liquidator: Schmid, Anton Fridolin, Zell im Wiesental, *XX.XX.XXXX Bestellt als Liquidator: Waßmer, Daniel, Zell im Wiesental, *XX.XX.XXXX | b) Der Verein ist aufgelöst. | a) 30.01.2026 Müller |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.