Handelsregister · VR 3406
Chronologischer Auszug
Männerchor Hochmoor e.V. · Amtsgericht Coesfeld
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Tabelle Registerblatt Kopfzeile: Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Beginn Rötung Ende Rötung Männerchor Hochmoor b) Gescher | a) Beginn Rötung Ende Rötung Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. b) Beginn Rötung Ende Rötung Vorsitzender: Kuhnert, Horst, Gescher, *XX.XX.XXXX Beginn Rötung Ende Rötung stellvertr.Vorsitzender: Berger, Werner, Gescher, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 15.07.1981 | a) 19.06.2009 Schlüter b) Tag der ersten Eintragung: 24.11.1981 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Borken VR 406) getreten. Freigegeben am 19.06.2009. |
| 2 | a) Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt: Männerchor Hochmoor e.V. | a) Die Liquidatoren vertreten gemeinsam. b) Beginn Rötung Ende Rötung Nicht mehr Beginn Rötung Ende Rötung Vorstand: Kuhnert, Horst, Gescher, *XX.XX.XXXX Zunächst in den Vorstand gewählt als Vorsitzender, sodann bestellt als Liquidator: Krause, Hartmut, Gescher, *XX.XX.XXXX Nunmehr bestellt als Liquidator: Berger, Werner, Gescher, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz des Vereins), § 2 (Zweck des Vereins), § 6 (Verwendung von Finanzmitteln) und § 11 (Auflösung des Vereins) beschlossen. b) Der Verein ist aufgelöst. | a) 10.11.2017 Hörnemann |
| 3 | b) Die Liquidation ist beendet. Der Verein ist erloschen. | a) 26.11.2018 Hörnemann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.