Handelsregister · VR 110133

Registerinformationen

Männer-Turnverein von 1866 e.V. · Amtsgericht Lüneburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Männer-Turnverein von 1866 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Salzhausen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 110133
Gericht
Amtsgericht Lüneburg
Letzte Eintragung
28.02.2022
Abrufstand
13.01.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Andrea Hornbostel

Salzhausen

Vorstand

Jörg Schulze

Salzhausen

Vorstand

Sjard Bleecken

Salzhausen

Vorstand

Martina Rethmeyer

Salzhausen

Vorstand

Andrea Koert

Salzhausen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 29.10.1911
  • Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2017 hat eine Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § § 13 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 08.09.2021 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Vorstand) beschlossen.

Freitext

  • Änderungsbeschluss Blatt 227 ff. der Akten
  • Tag der ersten Eintragung: 13.02.1912 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.11.2005.
  • Satzung Blatt 43 ff. Band III der Akten
  • Satzung Bd. III Bl. 96 ff.
  • Satzung Bd. III Bl. 113 ff.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 02.03.2010 und der Mitgliederversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 26.02.2010 mit dem Männer-Turnverein von 1913 Garlstorf e. V. mit Sitz in Garlstorf (Amtsgericht Lüneburg VR 110134) verschmolzen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.