Handelsregister · VR 468

Chronologischer Auszug

Männer-Turn-Verein Rehren A/R e. V. · Amtsgericht Stadthagen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Männer-Turn-Verein Rehren A/R

b)
Rehren A/R
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende und
in dessen Verhinderungsfall der Stellvertreter des
Vorsitzenden. Der Verhinderungsfall ist nicht
nachzuweisen.
Der Vorsitzende oder in dessen Verhinderungsfall der
Stellvertreter des Vorsitzenden leiten den Verein, die
Vorstandsitzungen und die Jahreshauptversammlung.
Zum Abschluß von Verträgen, die den Verein über die
Höhe des jährlichen Beitragsaufkommens verpflichten,
zur Aufnahme von Darlehen, zum Kauf von
Grundstücken und deren Belastung und Veräußerung ist
der Vorsitzende nur berechtigt, wenn der Vorstand in
dieser Angelegenheit mit zwei Drittel der
Stimmenmehrheit beschlossen hat.

b)
Vorsitzender:
Schwope, Burkhard, Hohnhorst, *XX.XX.XXXX
stellvertr. Vorsitzender:
Handke, Karin, Hohnhorst, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 10.10.1970 zuletzt geändert am 23.08.2003
a)
09.08.2005
Bruns

b)
Neufassung der Satzung
Bl. 185 pp d. Akten

Tag der ersten Eintragung:
22.01.1971
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.08.2005.
2b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Schwope, Burkhard, Hohnhorst, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Rohrßen, Uwe, Hohnhorst, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 31.08.2007 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Rechte
und Pflichten des Vorstands), § 16 (Mitgliederversammlung) und § 23 (Geschäftsjahr)
beschlossen.
a)
06.03.2008
Hartmann

b)
Satzung Blatt 203 ff. der Akten

Beschluss Blatt 200 ff. der Akten
3b)
Nicht mehr
stellvertr. Vorsitzender:
Handke, Karin, Hohnhorst, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Pinkenburg, Nils, Haste, *XX.XX.XXXX
Bestellt und wieder ausgeschieden als
stellvertretender Vorsitzender:
Hartmann, Michael, Hohnhorst, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.02.2011 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Ende
der Mitgliedschaft) und § 13 (Der Vorstand) beschlossen.
a)
27.08.2012
Müller

b)
Satzung Blatt 239-243 der Akten
4a)
Name von Amts wegen berichtigt, nun:
Männer-Turn-Verein Rehren A/R e. V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu
sieben, aber mindestens drei gleichberechtigten
Mitgliedern. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinsam. Die Aufgaben des geschäftführenden
Vorstands sind auf die Ressorts: Sport,
Verwaltung/Mitgliederwesen, Finanzen, Kommunikation,
Repräsentation, Liegenschaften und
Entwicklung/Strategie aufgeteilt.

b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Rohrßen, Uwe, Hohnhorst, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Pinkenburg, Nils, Haste, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Bereich Sport:
Grittner, Malte, Hohnhorst, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Bereich Verwaltung/Mitgliederwesen:
Pinkenburg, Nils, Haste, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Bereich Finanzen:
Tatge, Ronnie, Hohnhorst, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Bereich Kommunikation:
Handke, Sarah, Hohnhorst, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Bereich Repräsentation:
Steege, Christian, Hohnhorst, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Bereich Entwicklung/Strategie:
Mensching, Bastian, Haste, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.08.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
02.11.2020
Hartmann

b)
Beschluss Blatt 21 - 23 Band II
der Akten

Satzung Blatt 24 - 28 R Band II
der Akten
5b)
Nicht mehr
Bereich Kommunikation:
Handke, Sarah, Hohnhorst, *XX.XX.XXXX
a)
03.04.2024
Schumann
6b)
Nicht mehr
Bereich Sport:
Grittner, Malte, Hohnhorst, *XX.XX.XXXX
a)
03.04.2024
Schumann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.