Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2.Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zur Aufnahme von Darlehen, dem Kauf und der Beleihung von Grundstücken und den Abschluss von Verträgen, die den Verein über die Höhe des jählichen Beitragsaufkommens verpflichten, ist der 1. Vorsitzende nur berechtigt, wenn der Vorstand in dieser Angelegenheit mit 2/3 Stimmmenmehrheit beschlossen hat.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Janna Meier
Hohnhorst
Vorstand
Marie Winkler
Hohnhorst
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.07.1969
Die Mitgliederversammlung vom 07.02.2014 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name und Sitz des Vereins), 2 (Sinn und Zweck), 7 (Mitgliedschaft und Erwerb der Mitgliedschaft), 9 (Ende der Mitgliedschaft), 10 (Beiträge) und 12-21 (Vorstand, Rechte und Pflichten der Vorstandsmitglieder, erweiterter Vorstand, Mitgliederversammlung, Ehrenrat, Kassenprüfer, Abstimmung und Wahlen, Außerordentliche Mitgliederversammlung, Satzungsänderungen, Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Erweiterter Vorstand), § 23 (Datenschutz) und § 24 (Sonstiges) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.04.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Änderungsbeschluss Bl. 104 d. Akten Tag der ersten Eintragung: 25.03.1970 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.08.2005.
Satzung Blatt 231 ff. der Akten
Beschluss Blatt 25 - 32 Bd. II der Akten
Satzung Blatt 33 - 43 Bd. II der Akten
Beschluss Blatt 60 - 63 Bd. II der Akten
Satzung Blatt 66 - 71 Bd. II der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.