Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, 2. Vorsitzende, Kassenwart und Schriftführer. Der 1. Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt. Der 2. Vorsitzende ist gemeinsam mit dem Kassenwart oder Schriftführer vertretungsberechtigt.
Tag der ersten Eintragung: 27.08.1969 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.10.2006.
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Satzung Blatt 257-266 der Akten
Satzung
Satzung vom 03.02.1962
Die Mitgliederversammlung vom 12.01.2024 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Zusammentreten und Vorsitz) und in § 16 (Vereinsvorstand) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.