Der 1. und der 2. Vorsitzende ist jeweils alleinvertretungsberechtigt, ansonsten wird der Verein von jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke- und grundstücksgleiche Rechte- sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,-- DM (eintausend Deutsche Mark) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernd Görres
Dieblich
Vorstand
Beate Pauli
Dieblich
Vorstand
Helmut Hannes
Dieblich
Vorstand
Ursula Bollinger
Dieblich
Vorstand
Werner Huschka
Dieblich
Vorstand
Karl-Heinz Müller
Dieblich
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.01.1982 zuletzt geändert am 28.01.2005
Die Mitgliederversammlung vom 19.01.2010 hat die Änderung der Satzung in § 16 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.01.2019 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Vereinstätigkeit) und § 20 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.01.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.05.2006.
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Beschluss Bl. 201-205,192, 210
Fall 6
Geburtsdatum von Amts wegen nachgetragen
Fall 7
Fall 8
Satzung Blatt 329-336 der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.