Handelsregister · VR 218
Chronologischer Auszug
Männer-Gesang-Verein "Eintracht" · Amtsgericht Limburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Männer-Gesang-Verein "Eintracht" b) Niederselters | a) Der 1. Vorsitzende allein oder zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein. Bei Rechtsgeschäften, die vermögensrechtliche Angelegenheiten von mehr als 100,00 DM betreffen, bedarf der Vertreter des Vereins der Zustimmung der Mehrheit des Gesamtvorstandes. b) Vorstand: Gerock, Harald, Versicherungskaufmann, Selters- Niederselters 1. Vorsitzender: Stangel, Gerhard, Beamter, Selters-Niederselters Vorstand: Schickel, Rainer, Schlossermeister, Selters- Niederselters Vorstand: Schönherr, Bernd, Großhandelskaufmann, Selters- Niederselters | a) eingetragener Verein Satzung vom 10.03.1962 zuletzt geändert am 22.11.1996 | a) 11.02.2003 Drescher b) Tag der ersten Eintragung: 11.04.1962 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 2-4 |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Gerock, Harald, Versicherungskaufmann, Selters- Niederselters 1. Kassierer: Jäger, Wolfgang, Selters (Taunus), *XX.XX.XXXX | a) 30.01.2014 Clever | ||
| 3 | b) Geändert, nun: 2. Vorsitzender: Stangel, Gerhard, Beamter, Selters-Niederselters, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: 1. Vorsitzender: Schickel, Rainer, Selters-Niederselters, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: 1. Schriftführer: Schönherr, Bernd, Großhandelskaufmann, Selters- Niederselters | a) 02.02.2016 Wachsmuth | ||
| 4 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem 1. Schriftführer und 1. Kassierer. Der 1. und 2. Vorsitzende vertreten gerichtlich und außergerichtlich; bei Verhinderung von einem der beiden, ein weiteres Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes. Bei Rechtsgeschäften, die vermögensrechtliche Angelegenheiten von mehr als 100,00 € betreffen, bedürfen die Vertreter des Vereins der Zustimmung des gesamten Vorstandes. Die Zustimmung muss von der Mehrheit des Gesamtvorstandes erteilt werden. | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.01.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 20.02.2019 Wachsmuth b) Fall 4 | |
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.01.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 09.04.2020 Bogner b) Fall 5 Satzg. Bl. 165-174 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.