Handelsregister · VR 218

Chronologischer Auszug

Männer-Gesang-Verein "Eintracht" · Amtsgericht Limburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Männer-Gesang-Verein "Eintracht"

b)
Niederselters
a)
Der 1. Vorsitzende allein oder zwei Vorstandsmitglieder
gemeinsam vertreten den Verein.
Bei Rechtsgeschäften, die vermögensrechtliche
Angelegenheiten von mehr als 100,00 DM betreffen,
bedarf der Vertreter des Vereins der Zustimmung der
Mehrheit des Gesamtvorstandes.

b)
Vorstand:
Gerock, Harald, Versicherungskaufmann, Selters-
Niederselters
1. Vorsitzender:
Stangel, Gerhard, Beamter, Selters-Niederselters
Vorstand:
Schickel, Rainer, Schlossermeister, Selters-
Niederselters
Vorstand:
Schönherr, Bernd, Großhandelskaufmann, Selters-
Niederselters
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 10.03.1962 zuletzt geändert am 22.11.1996
a)
11.02.2003
Drescher

b)
Tag der ersten Eintragung:
11.04.1962
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 2-4
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Gerock, Harald, Versicherungskaufmann, Selters-
Niederselters
1. Kassierer:
Jäger, Wolfgang, Selters (Taunus), *XX.XX.XXXX
a)
30.01.2014
Clever
3b)
Geändert, nun:
2. Vorsitzender:
Stangel, Gerhard, Beamter, Selters-Niederselters,
*XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Schickel, Rainer, Selters-Niederselters, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Schriftführer:
Schönherr, Bernd, Großhandelskaufmann, Selters-
Niederselters
a)
02.02.2016
Wachsmuth
4a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand i.S.d. § 26 BGB
besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem 1.
Schriftführer und 1. Kassierer.
Der 1. und 2. Vorsitzende vertreten gerichtlich und
außergerichtlich; bei Verhinderung von einem der
beiden, ein weiteres Mitglied des geschäftsführenden
Vorstandes.

Bei Rechtsgeschäften, die vermögensrechtliche
Angelegenheiten von mehr als 100,00 € betreffen,
bedürfen die Vertreter des Vereins der Zustimmung des
gesamten Vorstandes. Die Zustimmung muss von der
Mehrheit des Gesamtvorstandes erteilt werden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.01.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
20.02.2019
Wachsmuth

b)
Fall 4
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.01.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
09.04.2020
Bogner

b)
Fall 5
Satzg. Bl. 165-174

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.