Handelsregister · HRB 5149

Chronologischer Auszug

MacroSystem Digital Video GmbH · Amtsgericht Coburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
MacroSystem Digital Video GmbH

b)
Kronach
Geschäftsanschrift:
Industriestraße 11, 96317 Kronach

c)
Die Entwicklung und der Vertrieb von
digitalen Videobe- und
Videoverarbeitungssystemen sowie die
Erbringung von Entwicklungsleistungen im
Bereich Unterhaltungselektronik.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Sprave, Jörg, Burgkunstadt, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Schmoheil, Christian, Arnsberg, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2012.

b)
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der
MacroSystem Digital Video AG mit dem Sitz in Kronach
(Amtsgericht Coburg HRB 5016).
a)
02.04.2012
Trotta
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Coburg vom 01.08.2013 (Az. IN 292/13) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
08.08.2013
Günther
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Coburg vom 01.10.2013 (Az. 1 IN 292/13) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65
GmbHG.
a)
02.10.2013
Günther

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.