der Handel mit Materialien für den Fahrzeuginnenraum und für Möbel, insbesondere mit Leder, Alcantara, weiteren Textilien und Kunststoffen, sowie die Veredelung dieser Materialien
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich - oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann allen oder einzelnen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Rainer Bovie
Viersen
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Kai Lukas Bovie
Schwalmtal
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Niederkrüchten beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2025 hat die Änderung des Unternehmensgegenstands sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens), in § 4 (Stammkapital) und in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.08.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 3513 Amtsgericht Viersen getreten. Freigegeben am 13.12.2004.
Gesellschaftsvertrag Blatt 7 Rs ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 18 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.