Handelsregister · HRB 7658

Chronologischer Auszug

M + Z GaLaBau UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Wetzlar

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
M + Z GaLaBau UG (haftungsbeschränkt)

b)
Waldsolms
Geschäftsanschrift:
Rathausweg 2, 35647 Waldsolms

c)
Garten- und Landschaftsbau sowie alle
hierzu dienlichen Geschäfte. Die
Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder
ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich
an solchen zu beteiligen, deren persönliche
Haftung und Vertretung zu übernehmen,
Zweigniederlassungen im In- und Ausland
zu errichten sowie alle Geschäfte zu
betreiben, die geeignet sind, die
Unternehmungen der Gesellschaft zu
fördern.
1.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.

b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Goldschalt, Uwe, Waldsolms, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2018
a)
23.01.2019
Kaiser
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Wetzlar (Az. 3 IN 113/22)
vom 27.02.2023 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
27.02.2023
Wolff

b)
Fall 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.