Handelsregister · HRA 400739
Chronologischer Auszug
m+s EDV-Service GmbH & Co KG · Amtsgericht Jena
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) m+s EDV-Service GmbH & Co KG b) Eisenach | a) Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. b) Persönlich haftender Gesellschafter: m+s EDV-Service Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Niedernberg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 6553) | a) Kommanditgesellschaft b) über das Vermögen der Gesellschaft wurde das Insolvenz- Verfahren angeordnet. (Amtsgericht Aschaffenburg IN 397/01) Die Gesellschaft ist damit aufgelöst. c) Kommanditist(en): m+s Elektronik Aktiengesellschaft, Niedernberg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 6488), Einlage: 600.000,00 DEM | a) 15.12.2005 Weseloh b) Tag der ersten Eintragung: 14.10.1997. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben und von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | a) Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. | b) Die Gesellschaft ist infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß §§ 161 Abs.2, 143 HGB. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 11.01.2021 (Az. 3 IN 397/01) nach Schlussverteilung aufgehoben worden. Von Amts wegen eingetragen. | a) 11.02.2021 Kießling |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.