Handelsregister · HRB 10611

Registerinformationen

M.O.R.E. Medical Solutions GmbH · Amtsgericht Rostock

Unternehmen

Stammdaten

Firma
M.O.R.E. Medical Solutions GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Rostock
Geschäftsanschrift
Watzmannstraße 42, 85598 Baldham

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 10611
Gericht
Amtsgericht Rostock
Letzte Eintragung
18.12.2018
Abrufstand
29.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb und die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der Medizintechnik.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Hans Georg Gradl

Baldham

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2006 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.02.2007 geändert.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Rostock beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Stammkapital, § 11 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 14 (Verfügungen über Geschäftsanteile, Veräußerungspflichten) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.046,00 EUR beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Gemäß § 7 Abs. 3 - genehmigtes Kapital - des Gesellschaftsvertrages ist die Geschäftsführung ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 01.10.2013 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 13.200,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie Inhaber von Optionsrechten, die von der Gesellschaft begeben wurden, von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen. Die neuen Anteile nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung von Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Hierbei wird die Geschäftsführung ermächtigt, das Bezugsrecht der Gesellschafter auszuschließen. Die Geschäftsführung ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital festzulegen sowie die Fassung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Stammkapital und genehmigtes Kapital) entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.

Freitext

  • Beschluss vom 14.10.2011
  • Fall 9

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.