Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter; sie vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, daß er zu allen wichtigen Angelegenheiten die Meinung des Ausschusses einzuholen hat.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Georg Titel
Vorstand
Horst Weinaug
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.06.1978.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.02.2015.
Tag der ersten Eintragung: 02.07.1979
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.