Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2009 mit Änderung vom 08.04.2011
Freitext
Fall 1
Fall 2
Geschäftsführer von Amts wegen gem. § 395 FamFG gelöscht
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Kreuznach (3 IN 5/13) vom 01.05.2013 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.