Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben eines Fliesenlegerbetriebes - Verlegen und Vertrieb von Fliesen -. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen und alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein; bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Geschäftsführern erteilt werden: - Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB und - Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Markus Ralf Daniels
Tönisvorst
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.03.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Kempen: 21.05.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1983 Amtsgericht Kempen getreten. Freigegeben am 11.12.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 1 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.