Handelsregister · HRB 801931

Chronologischer Auszug

M.B.Z Facility & Gebäudemanagement GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
M.B.Z Facility & Gebäudemanagement
GmbH

b)
Köngen
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstraße 10, 73257 Köngen

c)
Hausmeister und technischer Service,
Haus-und Gebäudemanagement,
Reinigungs- und Pflegebereich,
Sicherheits- und Kontrollaufgaben,
Fachleistungen im Bereich Elektro, Gas,
Sanitär und Tankreinigung.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Sezgin, Akif, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.09.2025.
a)
01.10.2025
Neber
2b)
Sitz verlegt; nun:
Stuttgart
Neue
Geschäftsanschrift:
Mittlerer Pfad 13-15, 70499 Stuttgart
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.2 (Sitz)
beschlossen.
a)
13.11.2025
Görlich
3c)
Gegenstand geändert; nun:
Erbringung von Hausmeister- und
Gebäudedienstleistungen, insbesondere
Objektbetreuung, Überwachung und
Koordination von Reinigungs-, Pflege- und
Instandhaltungsarbeiten einfacher Art,
Facility-Management-Tätigkeiten ohne
eigene handwerkliche Ausführung im Sinne
der Handwerksordnung, die Beauftragung
und Vermittlung von Subunternehmen in
diesem Bereich, sowie Sicherheits- und
Kontrollaufgaben, die nicht dem
Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO
unterliegen, wie z.B. die Überprüfung von
Rettungswegen, Kontrolle der
Schließfunktionen von Türen, Überwachung
der Einhaltung der Hausordnung.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs.1
(Gegenstand) beschlossen.
a)
26.11.2025
Görlich

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.