Die Vermietung und Verpachtung von immateriellen und materiellen Wirtschaftsgütern.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Winfried Deckelmann
Weiterstadt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Vorstandsmitglieder durch Beschluss des Aufsichtsrates ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 09.10.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 170 Sonderband
Fall 3
Fall 4
Fall 12
Fall 14
Fall 15
Fall 17
Fall 20
Fall 21
Fall 24
Fall 25
Satzung
Satzung vom 21.06.2002 zuletzt geändert am 12.05.2005
Die Hauptversammlung vom 19.05.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand) und § 5 (Namensaktien) beschlossen.
Aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung im Beschluss vom 28.08.2018 hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 19.11.2018 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital; Einteilung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 10.06.2022 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma), sowie § 2 (Gegenstand) beschlossen.
Genehmigtes Kapital
Durch Beschluss vom 21.06.2002 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31.12.2008 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 580.000,00 zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.
Aufgrund der Ermächtigung vom 21.06.2002 hat sich das Grundkapital am 08.04.2004, 01.10.2004 und am 12.05.2005 durch teilweiser Ausschöpfung erhöht. Das genehmigte Kapital beträgt jetzt noch EUR 50.120,00.
Unternehmensvertrag
Mit der LYNX Operations AG, Weiterstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 103147) ist am 03.03.2022 ein Betriebspachtvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung vom 10.06.2022 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.