Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsteam mit mindestens zwei und höchstens fünf Personen, dem Kassierer und dem Schriftführer. Besteht das Vorstandsteam nur aus zwei Personen, tragen diese die Bezeichnung "Vorsitzender" und "stellvertretender Vorsitzender". Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Für Rechtsgeschäfte, aus denen Forderungen gegen den Verein entstehen können, muss ein Beschluss des Gesamtvorstandes gefasst werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ralf Richard Herr
Donaueschingen
Vorstand
Regina Kessler
Donaueschingen
Vorstand
Silvia Kunz
Donaueschingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.10.2004 mit Nachtrag vom 15.12.2004.
Die Mitgliederversammlung vom 03.06.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliedschaften) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2025 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Beendigung der Mitgliedschaft),§ 12 (Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung) und § 26 (Gültigkeit dieser Satzung, Schlussbestimmungen) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.10.2014.
Tag der ersten Eintragung: 18.02.2005
Satzung: S. 21ff.
Satzung: S. 117ff.
Satzung: S. 165 ff.
Geänderte Satzung: AS 207 ff.
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