Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem und höchstens fünf Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden und gegebenenfalls einem oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, ist dieses alleinvertretungsbefugt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Ulrich Eberhard Schöntube
Berlin
274
Richard-Balthasar von Busse
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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009
Satzung zuletzt geändert am: 2018-08-06
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