Handel, Bau, Anlagenbau, Vertrieb, Import, Export von Maschinen, Teilen von Maschinen, kompletten Anlagen, Waren aller Art, sowie die Übernahme von Handelsvertretungen, ferner der Handel, Import, Export von Lebensmittelölen und Mineralölen sowie deren Produkte daraus, wie Erdgas, Benzin, D2, Rohöel und weitere Derivate.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Liquidator(in)
Thomas Westphal
Celle
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Gesellschaftsvertrag Bl. 114 ff des Sdb. Tag der ersten Eintragung: 05.09.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.10.2005.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 09.07.1980
geändert am 30.03.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 13.04.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 und 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstands beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Unternehmensgegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Insolvenz
Die Gesellschaft kann nur durch Gesellschafter-Beschluß aufgelöst werden, wenn den Auflösungsbeschluß Gesellschafter fassen, die zusammen mindestens 75 % des Stammkapitals der Gesellschaft vertreten. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, seine Zugehörigkeit zur Gesellschaft mit einer Frist von 1 Jahr zum Schluss des Geschäftsjahres - erstmalig zum 31.12.1984 - zu kündigen. Die Kündigung hat nicht die Auflösung der Gesellschaft zur Folge.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.