Handelsregister · HRB 32552

Chronologischer Auszug

LUTHER Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Kaiserslautern

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
LUTHER Verwaltungs GmbH

b)
Kaiserslautern
Geschäftsanschrift:
Martin-Luther-Straße 8, 67655
Kaiserslautern

c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Beteiligung an und die Übernahme der
Verwaltung und Geschäftsführung für
andere Unternehmen, insbesondere die
Beteiligung an und die Übernahme der
persönlichen Haftung sowie die Verwaltung
und Geschäftsführung der LUTHER Gastro
GmbH & Co. KG, die ihrerseits den Betrieb
von Gastronomie, insbesondere einer
Kommunikations- und Erlebnisgastronomie
unter dem Namen "Luther" zum
Unternehmensgegenstand hat.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Dalgali, Mehmet, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2018
a)
26.09.2018
Noll

b)
Fall 1

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.