Handelsregister · VR 231415
Chronologischer Auszug
Lußhardtläufer Hambrücken e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Lußhardtläufer Hambrücken e.V. b) Hambrücken | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 1. Kassenwart und der 2. Kassenwart. Der 1. Vorsitzende ist alleine vertretungsberechtigt. Der 2. Vorsitzende und der 1. oder 2. Kassenwart vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 3.000,00 Euro, sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und Sponsoringverträgen, Verträge mit Mitarbeitern des Vereins sowie Sportlern, Trainern und sonstigen Dritten, die einen Dienst- oder Werksleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 10.000,00 Euro sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 Euro wird die Zustimmung des Gesamtvorstandes benötigt. b) 1. Vorsitzender: Drexler, Egon, Hambrücken, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Schilder, Jürgen, Hambrücken, *XX.XX.XXXX 1. Kassenwart: Wild, Ralf, Hambrücken, *XX.XX.XXXX 2. Kassenwärtin: Wild, Brigitte, Hambrücken, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 25.11.2011. | a) 24.07.2014 Trost b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.07.2014. Tag der ersten Eintragung: 23.12.2011 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Der 1. Vorsitzende ist alleine vertretungsberechtigt. Der 2. Vorsitzende und der Kassenwart vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 3.000,00 Euro, sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und Sponsoringverträgen, Verträge mit Mitarbeitern des Vereins sowie Sportlern, Trainern und sonstigen Dritten, die einen Dienst- oder Werksleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 10.000,00 Euro sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 Euro wird die Zustimmung des Gesamtvorstandes benötigt. b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Meinke, Jörg-Uwe, Hambrücken, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Drexler, Egon, Hambrücken, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Kassenwart: Wild, Ralf, Hambrücken, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Kassenwärtin: Wild, Brigitte, Hambrücken, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 13.04.2016 Hartmann b) Satzung Bl. 6-14 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.