Die Beratung freiberuflich Tätiger und Gewerbetreibender in den Bereichen Büroorganisation, Qualitätsmanagement sowie der allgemeinen Unternehmensberatung, soweit eine besondere Erlaubnis hierfür nicht erforderlich ist.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Tim Kohler
Brensbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 16.09.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 18 ff. Sonderband
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 06.09.2002 zuletzt geändert am 29.12.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) , 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Brensbach beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.