Die Herstellung, der Handel mit und die Entwicklung von Produkten aller Art, soweit dafür keine öffentlichrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Matthias Schneider
Harsum
Prokurist(in)
Michael Schneider
Göttingen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Andreas Wiese
Winzenburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Tag der ersten Eintragung: 30.04.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.12.2005.
Fall 4
Fall 5
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 15
Fall 16
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Satzung ist am 25.01.2002 im Umwandlungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der LURCH Warenhandels- und Entwicklungs-Geschäftsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (HRB 2220 Amtsgericht Hildesheim) festgestellt.
Satzung
Die Hauptversammlung vom 12.12.2013 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 195.000,00 EUR auf 495.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 16.06.2016 hat die Änderung der Satzung in Ziff. II § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und in Ziff. VII durch Anfügen von § 14 (Rechtsnachfolge) und § 15 (Schiedsvereinbarung, Salvatorische Klausel) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 27.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 31.01.2024 hat die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien um bis zu 50.000 Euro beschlossen.
Der ermächtigte Aufsichtsrat hat durch Beschluss vom 08.07.2024 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Die am 31.01.2024 beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals ist in Höhe von 37.500,00 EUR durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 22.08.2024 hat die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien um 37.800,00 EUR auf 419.700,00 EUR beschlossen.
Der ermächtigte Aufsichtsrat hat durch Beschluss vom 23.10.2024 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Die am 22.08.2024 beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals ist in Höhe von 37.800,00 EUR ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 15.05.2025 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlage durch Ausgabe neuer Aktien um 51.200,00 EUR auf 470.900,00 EUR beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 15.05.2025 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Die am 15.05.2025 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 51.200,00 EUR ist durchgeführt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.