Handelsregister · HRB 6802

Chronologischer Auszug

Lunatex-Textil Vertriebs GmbH · Amtsgericht Bad Oeynhausen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Lunatex-Textil Vertriebs GmbH

b)
Herford

c)
Herstellung und Vertrieb von Heimtextilien.
Die Gesellschaft kann auch andere
Unternehmen gründen, sich an solchen
beteiligen und solche erwerben.
60.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Krämer, Manfred, Kaufmann, Enger
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.04.1986 zuletzt geändert am
10.12.1992
a)
27.05.2004
Großklags

b)
Tag der ersten
Eintragung: 11.07.1986

Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes
(Amtsgericht Herford HR
B 1430) getreten.
Freigegeben am
27.05.2004.

Gesellschaftsvertrag Bl.
15-21 SB
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Obere Kreienbrede 31, 32051 Herford
a)
03.05.2010
Heron

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.