HRB 173750

Lumenion GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 22 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-16
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-16

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

22
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3610 IN 3429/25 · Lumenion GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3610 IN 3429/25
Wirksam am
24.06.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 173750
3610 IN 3429/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lumenion GmbH, Ella-Barowsky-Straße 11-12, 10829 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Kordt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 173750
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung mit acht Zessionaren, denen die Insolvenzschuldnerin vor Antragstellung Teilforderungen gegen die BIO-Frost Westhof GmbH verkauft und abgetreten hatte, über die gemeinsame Durchsetzung von Forderungen gegen die BIO-Frost Westhof GmbH zu den im Datenblatt vom 12.05.2026 genannten Konditionen

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.07.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3610 IN 3429/25 · Lumenion GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3610 IN 3429/25
Wirksam am
12.01.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 173750
3610 IN 3429/25

Terminsbestimmung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lumenion GmbH, Ella-Barowsky-Straße 11-12, 10829 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Kordt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 173750
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 12.01.2026 beschlossen:

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Veräußerung des gesamten Patentportfolios der Insolvenzschuldnerin und einzelner dazugehöriger Vermögensgegenstände gemäß beiliegendem Datenblatt zu den dort genannten Konditionen an die Lumecar Invest UG (HHRB 140837) mit Sitz in Frankfurt am Main
wird bestimmt auf

Freitag, 23.01.2026, 10:05 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3610 IN 3429/25 · Lumenion GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3610 IN 3429/25
Wirksam am
06.11.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 173750
3610 IN 3429/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lumenion GmbH, Ella-Barowsky-Straße 11-12, 10829 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Kordt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 173750
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 04.11.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3610 IN 3429/25 · Lumenion GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3610 IN 3429/25
Wirksam am
02.10.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 173750
3610 IN 3429/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lumenion GmbH, Ella-Barowsky-Straße 11-12, 10829 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Kordt, ebenda
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 173750
Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Energiespeichern etc.
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2025 um 10.20 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert
Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 19.12.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 19.11.2025, 09:40 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 25.02.2026, 09:10 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 3610 IN 3429/25 · Lumenion GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3610 IN 3429/25
Wirksam am
21.05.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 173750
3610 IN 3429/25

In dem Verfahren über den Antrag

Lumenion GmbH,
Ella-Barowsky-Straße 11-12, 10829 Berlin,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Peter Kordt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 173750
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 20.05.2025 um 15:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert
Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 173750 B HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Ella-Barowsky-Straße 11-12, 10829 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 42.012,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2021 ist das Stammk…
HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Ella-Barowsky-Straße 11-12, 10829 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 42.012,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2021 ist das Stammkapital um 4.971,00 EUR auf 42.012,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital und Geschäftsanteile).
Veränderungen
HRB 173750 B HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Ella-Barowsky-Straße 11-12, 10829 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.08.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Ella-Barowsky-Straße 11-12, 10829 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.08.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
Veränderungen
HRB 173750 B HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Ella-Barowsky-Straße 11-12, 10829 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Ella-Barowsky-Straße 11-12, 10829 Berlin
HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Ella-Barowsky-Straße 11-12, 10829 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Ella-Barowsky-Straße 11-12, 10829 Berlin
Veränderungen
HRB 173750 B HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Balzer, Hanno
HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Balzer, Hanno
Veränderungen
HRB 173750 B HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Voigt, Alexander; Änderung zu Nr. 2: hinsichtlich Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Balzer, Hanno;…
HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Voigt, Alexander; Änderung zu Nr. 2: hinsichtlich Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Balzer, Hanno; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 173750 B HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin. Geschäftsführer: 3. Kordt, Peter, *XX.XX.XXXX, Meerbusch; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rech…
HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin. Geschäftsführer: 3.
Kordt, Peter, *XX.XX.XXXX, Meerbusch; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1.
Noack, Oliver Alfred, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 173750 B HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin. Geschäftsführer: 2. Balzer, Hanno, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin. Geschäftsführer: 2.
Balzer, Hanno, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 173750 B HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 35.704,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.06.2018 ertei…
HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 35.704,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.06.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 963,00 EUR auf 35.704,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der hierzu ermächtigten Geschäftsführung vom 29.07.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital, Genehmigtes Kapital). (Genehmigtes Kapital 2018/I); Rechtsverhaeltnis: Der Geschäftsführer ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.06.2018 ermächtigt das Stammkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 1.337,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 25.06.2023. (Genehmigtes Kapital 2018/I)
Veränderungen
HRB 173750 B HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 34.741,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung 20.06.2018 erteilten…
HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 34.741,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung 20.06.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 413,00 EUR auf 34.741,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des hierzu ermächtigten Geschäftsführers vom 03.06.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital und Geschäftsanteile). (Genehmigtes Kapital 2018/I); Rechtsverhaeltnis: Der Geschäftsführer ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.06.2018 ermächtigt das Stammkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 2.300,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 25.06.2023. (Genehmigtes Kapital 2018/I)
Veränderungen
HRB 173750 B HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 34.328,00 EUR; Rechtsform: Aufgrund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.06.2018 erteil…
HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 34.328,00 EUR; Rechtsform: Aufgrund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.06.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 834,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der hierzu ermächtigten Geschäftsführung vom 18.12.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital, Genehmigtes Kapital). (Genehmigtes Kapital 2018/I); Rechtsverhaeltnis: Der Geschäftsführer ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.06.2018 ermächtigt das Stammkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 2.713,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 25.06.2023. (Genehmigtes Kapital 2018/I)
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HRB 173750 B HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 33.494,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.06.2018 ertei…
HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 33.494,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.06.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 848,00 EUR auf 33.494,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der Geschäftsführung vom 23.08.2018 ist § 4 des Gesellschaftsvertrages (Stammkapital und Geschäftsanteile) geändert. (Genehmigtes Kapital 2018/I); Rechtsverhaeltnis: Der Geschäftsführer ist durch Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2018 ermächtigt das Stammkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 3.547,00 EUR Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 25.06.2023. (Genehmigtes Kapital 2018/I)
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HRB 173750 B HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 32.646,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.06.2018 ist das Stammkapita…
HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 32.646,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.06.2018 ist das Stammkapital um 3.761,00 EUR auf 32.646,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital und Geschäftsanteile). Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.06.2018 ermächtigt, das Stammkapital einmalig oder mehrmals bis zum 25.06.2023 um insgesamt bis zu 4.395,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2018/I)
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HRB 173750 B HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin. Gegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und der Betrieb von Energiespeichern sowie das Halten und Vergeben von Liz…
HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin. Gegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und der Betrieb von Energiespeichern sowie das Halten und Vergeben von Lizenzen im Energiebereich und die Verwaltung eigenen Vermögens. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.03.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).
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HRB 173750 B HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 28.885,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.11.2016 ist das Stammkapita…
HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 28.885,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.11.2016 ist das Stammkapital um 3.885,00 EUR auf 28.885,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital und Geschäftsanteile).
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HRB 173750 B HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin
HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Tempelhofer Weg 11-12, 10829 Berlin
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HRB 173750 B HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, c/o Ricchi Vermögensverwaltungs GmbH, Am Park 4, 10785 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.05.2016 ist der Gesellschaftsvertrag insge…
HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, c/o Ricchi Vermögensverwaltungs GmbH, Am Park 4, 10785 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.05.2016 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
Neueintragungen
HRB 173750 B HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, c/o Ricchi Vermögensverwaltungs GmbH, Am Park 4, 10785 Berlin. Firma: Lumenion GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Ricchi Vermögensverwaltung…
HRB 173750 B: Lumenion GmbH, Berlin, c/o Ricchi Vermögensverwaltungs GmbH, Am Park 4, 10785 Berlin. Firma: Lumenion GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Ricchi Vermögensverwaltungs GmbH, Am Park 4, 10785 Berlin; Gegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und der Betrieb von Energiespeichern, die Erzeugung von und der Handel mit Energie sowie das Halten und Vergeben von Lizenzen im Energiebereich und die Verwaltung eigenen Vermögens. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Voigt, Alexander, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 25.11.2015 mit Änderung vom 30.12.2015 in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand)

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.