Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem und höchstens drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An- und Verkauf von Grundstücken sowie über die Aufnahme von Darlehen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Micha Matthias Orth
Berlin
274
Tabitha Hanan Schultz
Heidelberg
274
Christina Lordeman
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung zuletzt geändert am: 2024-07-11
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