Mitglieder der Vorstandschaft sind einzeln, bei Rechtsgeschäften bis zur Höhe von 500.-- Euro zur Vertretung des Vereins berechtigt. Bei Rechtsgeschäften die den Betrag von 500.-- Euro überschreiten ist das Einverständnis der gesamten Vorstandschaft erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gerhard Kabus
Freystadt
Vorstand
Claudia Kabus
Freystadt
Vorstand
Gabriele Helmrich
Veitsbronn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.11.1994 und 10.02.1995 zuletzt geändert am 25.09.1996
Die Mitgliederversammlung vom 11.01.2014 mit Nachtrag vom 08.08.2015.hat die Änderung der §§ 9 ,10 ,12 und 13 der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.01.2016 hat die Änderung der §§ 6 und 10 der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.04.1995. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6 ff. So.
Protokoll Bl.37 ff.SB;
Protokoll Bl. 42 - 45 SB;
Protokolle Bl. 51ff, Bl. 56ff SB u. Bl. 69ff SB; Satzung Bl. 65 bis 66 SB;
Protokoll Bl. 78ff SB, Satzung Bl. 75 SB,
Protokoll Bl. 84/85 SB;
Sonstige Rechtsverhältnisse
Vorstand nach § 26 BGB ist: der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.