Handelsregister · HRB 100288

Registerinformationen

Lührs Gerätebau GmbH · Amtsgericht Walsrode

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Lührs Gerätebau GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Rehden
Geschäftsanschrift
Am Langen Sande 4, 49453 Rehden

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 100288
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Letzte Eintragung
19.07.2018
Abrufstand
28.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der industrielle Gerätebau nebst der Handel mit derartigen Geräten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und auch Zweigniederlassungen errichten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Friedrich Otto Lührs

Rehden

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
  • Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
  • Gesellschaftsvertrag Bl. 35 ff. SdBd. Tag der ersten Eintragung: 04.11.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.07.2006.
  • Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 28.07.1998 zuletzt geändert am 26.09.1998

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.