die Errichtung als Generalübernehmer und der Verkauf von Gebäuden aller Art, insbesondere Wohngebäuden, sowie die Übernahme von Bauträgerschaften
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Beschluß der Gesellschafter alleinige Vertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Carsten Lück
Monheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.04.1988 zuletzt geändert am 21.04.1993
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2003 wurde die Änderung in § 3 Ziffer ( 2 )(Stammkapital) und § 6 Ziffer (1)(Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.08.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1487 Amtsgericht Langenfeld getreten. Freigegeben am 16.05.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 30 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 48 f. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 53 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.