Handelsregister · GnR 205 HL

Chronologischer Auszug

LÜBECKER BAUVEREIN eingetragene Genossenschaft · Amtsgericht Lübeck

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Lübecker gemeinnütziger Bauverein, eingetragene Genossenschaft

b)
Lübeck

c)
Die Genossenschaft errichtet und
bewirtschaftet Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen,
darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie überläßt diese zu angemessenen Preisen. Sie
kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder
Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Daneben
kann sie die Errichtung von Wohnungsbauten sowie die in Satz 1
genannten Bauten betreuen und
fremde Wohnungen bewirtschaften. Außerdem kann sie alle im
Bereich der Wohnungswirtschaft,
des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben eines
gemeinnützigen Wohnungsunternehmens übernehmen. Die Genossenschaft darf nur die durch das
Recht über die Gemeinnützigkeit
im Wohnungswesen zugelassenen
Geschäfte und Maßnahmen betreiben. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf die
Hansestadt Lübeck und den Kreis
Ostholstein. Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand
und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 30 die Voraussetzungen.
Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 50,00 DM.
Höchstzahl der
Geschäftsanteile
je Genosse: 200
a)
Der Vorstand besteht aus höchstens
drei Personen, die Mitglieder der Genossenschaft sein müssen.
Willenserklärungen sind für die Genossenschaft verbindlich, wenn sie
von zwei Vorstandsmitgliedern oder
einem Vorstandsmitglied und einem
Prokuristen abgegeben werden.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Aue, Detlev, Dipl.-Ing., Lübeck

Vorstandsmitglied:

2.
Krellenberg, Thorsten, Kaufmann,
Bad Oldesloe
1.
Hildebrandt, Hagen, *XX.XX.XXXX,
Schwerin

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand

mit der Befugnis zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken

2.
Schäfer, Michael, *XX.XX.XXXX, Lübeck

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand

mit der Befugnis zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken

3.
Mundt, Gerhard, Lübeck

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
mit der Befugnis zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken
a)
Eingetragene Genossenschaft

Das Statut ist errichtet am:
28.11.1950
zuletzt neugefasst am 18.01.1995
mit mehrfachen Änderungen letztmalig geändert am 03.06.2004

b)
Folgende Genossenschaften sind
bisher auf die Genossenschaft verschmolzen:
- Wohnbau-Entwicklungsgesellschaft Nordwestmecklenburg mbH
(Amtsgericht Schwerin, HRB 3386)
aufgrund des Verschmelzungsvetrages vom 15.04.2002 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag sowie
der Beschlüsse der Vertreterversammlungen vom 19.06.2002 und
14.09.2002
- Wohnungsbaugenossenschaft
Rehna eG in Rehna (Amtsgericht
Schwerin, GnR 155) aufgrund
des Verschmelzungsvetrages vom
28.05.2004 und des Beschlusses
der Generalversammlung vom
15.05.2004 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung vom
03.06.2004.
Die Verschmelzungen erfolgten
durch Übernahme der Vermögen
als Ganzes unter Ausschluss der
Abwicklung.
a)
17.08.2006
Isensee
b)
Tag der ersten Eintragung
03.06.1892

Bereits beim
Amtsgericht
Lübeck am
27.02.1973 von
GnR 3 nach GnR
205 umgeschrieben.

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Vorstandsmitglied:
3.
Probst, Stefan, *XX.XX.XXXX, Lübeck

Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts
wegen wie folgt berichtigt:
Vorstandsmitglied:
Aue, Detlef, Lübeck, Dipl.-Ing.
a)
09.10.2008
Luther
3a)
LÜBECKER GEMEINNÜTZI-
GER BAUVEREIN, eingetragene
Genossenschaft

b)
Geschäftsanschrift:
Otto-Passarge-Straße 2, 23564
Lübeck

c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere
und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Bauten
in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten,
erwerben, vermitteln, veräußern
und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft,
des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen.
Der Geschäftsbereich der Genossenschaft erstreckt sich auf die
Hansestadt Lübeck, die Landesteile Holstein und Mecklenburg.
Beteiligungen sind zulässig. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
keine Nachschusspflichta)
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Vorstandsmitglieder.
Die Genossenschaft wird vertreten
durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen.
a)
Die Satzung ist am 17.06.2008 geändert und neu gefasst. Insbesondere die §§ 1 (Firma und Sitz), 2
(Zweck und Gegenstand), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung
der Genossenschaft) und 19 (Haftung/Nachschusspflicht) wurden
geändert.
a)
08.12.2008
Luther
4a)
Die Eintragung laufende Nummer
3 (Firma) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:
LÜBECKER GEMEINNÜTZI-
GER BAUVEREIN eingetragene
Genossenschaft
a)
10.12.2008
Luther
5b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
2. Krellenberg, Thorsten
a)
28.01.2009
Luther
6Nicht mehr Prokurist:

1. Hildebrandt, Hagen
a)
05.01.2010
Lusch
7b)
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2010 und
der Zustimmungsbeschlüsse vom
15.06.2010 ist die LÜBECKER
BAUVEREIN Baubetreuungs- und
Verwaltungsgesellschaft mbH mit
Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 2492 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter
Auflösung ohne Abwicklung als
Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen.
a)
11.08.2010
Raekow
8a)
LÜBECKER BAUVEREIN eingetragene Genossenschaft

c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere
und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung sowie durch den
Betrieb einer Spareinrichtung.
Die Genossenschaft kann Bauten
in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten,
erwerben, vermitteln, veräußern
und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft,
des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Die Genossenschaft kann bei
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 32 Kreditwesengesetz - KWG) eine Spareinrichtung betreiben. Die Genossenschaft darf Spareinlagen nur von
ihren Mitgliedern und deren Angehörigen annehmen. Die Genossenschaft kann Namensschuldverschreibungen nur an ihre Mitglieder und deren Angehörige ausgeben. Eine Bevorzugung von Mitgliedern der Organe der Genossenschaft ist unzulässig. Der Geschäftsbereich der Genossenschaft
erstreckt sich auf die Hansestadt
Lübeck, die Landesteile Holstein
und Mecklenburg. Beteiligungen
sind zulässig. Die Ausdehnung
des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Vorraussetzungen.
b)
Änderung zu Nr. 1:
Ergänzung der Personendaten
Vorstandsmitglied:
Aue, Detlef, *XX.XX.XXXX, Lübeck
a)
Die Satzung ist am 01.12.2009 geändert in § 41 (Gewinnverwendung).

Die Satzung ist am 15.06.2010 geändert in § 1 (Firma und Sitz), § 2
(Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 12
(Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), §
21 (Vorstand), § 28 (Gegenstände
der gemeinsamen Beratungen von
Vorstand und Aufsichtsrat), § 30
(Rechtsgeschäfte mit Vorstandsund Aufsichtsratsmitgliedern) und
§ 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der
Vertreter),.
a)
25.08.2010
Lusch
9b)
Vorstandsmitglied:
4.
Börms, Steffen, *XX.XX.XXXX, Lübeck

Vorstandsmitgied:
5.
Landsberg, Johann, *XX.XX.XXXX,
Bad Schwartau

Vorstandsmitglied:
6.
Schneider, Frank, *XX.XX.XXXX, Lübeck
a)
24.03.2011
Möller
10a)
Die Satzung ist am 16.06.2011 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 7
(Kündigung der Mitgliedschaft), §
21 (Vorstand)und § 24 (Aufsichsrat).
a)
09.08.2011
Möller
11Nicht mehr Prokurist:
3. Mundt, Gerhard
a)
11.10.2012
Schuppenhauer
12a)
Die Satzung ist am 28.05.2013
geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), §
3 (Mitglieder), § 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung
und Wahl der Vertreter), und § 39
(Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und
die Gewinnverwendung).
a)
30.09.2013
Kistenmacher
134.
Droßmann, Carsten, *XX.XX.XXXX,
Lübeck

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
mit der Befugnis zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken

5.
Rudolph, Axel, *XX.XX.XXXX, Selmsdorf

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
mit der Befugnis zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken
a)
08.11.2013
Kistenmacher
14a)
Die Eintragung der lfd. Nr. 12 wurde um die Eingabe des Datums
der letzten Änderung der Satzung
(28.05.2013) im elektronischen
System ergänzt.
a)
24.02.2014
Kistenmacher
15b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
4. Börms, Steffen

Nicht mehr Vorstandsmitgied:
5. Landsberg, Johann

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
6. Schneider, Frank
a)
16.04.2014
Kistenmacher
16c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere
und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung sowie durch den
Betrieb einer Spareinrichtung. Die
Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten,
erwerben, vermitteln, veräußern
und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft,
des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Die Genossenschaft kann eine Spareinrichtung betreiben. Die
Genossenschaft darf nur von ihren
Mitgliedern Gelder als Spareinlagen annehmen. Außerdem kann
die Genossenschaft Gelder von ihren Mitgliedern gegen Ausgabe
von Namensschuldverschreibungen entgegennehmen. Eine Bevorzugung von Mitgliedern der Organe der Genossenschaft ist unzulässig. Beteiligungen sind zulässig.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen
a)
Die Satzung ist am 01.06.2015 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft).
a)
04.11.2015
Bender
17c)
1. Zweck der Genossenschaft ist
die Förderung ihrer Mitglieder
vorrangig durch eine gute, sichere
und sozial verwantwortbare Wohnungsversorgung sowie durch den
Betrieb einer Spareinrichtung.
2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen,
Läden und Räume für Gewerbetriebe, soziale, wirtschaftliche
und kulturelle Einrichtungen und
Dienstleistungen.
2. Die Genossenschaft kann eine Spareinrichtung betreiben. Die
Genossenschaft darf nur von ihren
Mitgliedern Gelder als Spareinlagen annehmen. Außerdem kann
die Genossenschaft Gelder von ihren Mitgliedern gegen Ausgabe
von Namensschuldverschreibungen entgegennehmen. Eine Bevorzugung von Mitgliedern der Organe der Genossenschaft ist unzulässig.
4. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1
Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) übernehmen.
5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist
zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28
die Voraussetzungen.
a)
Die Satzung ist am 27.11.2018 geändert und neu gefasst. Insbesondere wurden die §§ 2 (Zweck und
Gegenstand der Genossenschaft),
19 (Ausschluss der Nachschusspflicht), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) und 24 (Aufsichtsrat) geändert. Der bisherige § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern) wurde gestrichen und durch § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern)
und § 30a (Rechtsgeschäfte mit
Aufsichtsratsmitgliedern) ersetzt.
a)
08.08.2019
Möller
18b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
1. Aue, Detlef

Vorstandsmitglied:
7.
Landsberg, Johann, *XX.XX.XXXX,
Bad Schwartau
a)
25.02.2020
Möller
196.
Koretzky, Christine, *XX.XX.XXXX,
Lübeck

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
a)
10.03.2020
Möller
20Änderung zu Nr. 6:

Erweiterung Prokura
Koretzky, Christine

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
mit der Befugnis zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken
a)
27.04.2020
Möller
21b)
Vorstand:
8.
Koretzky, Christine, geb. Stammer,
*XX.XX.XXXX, Lübeck
Nicht mehr Prokurist:

6. Koretzky, Christine
a)
02.07.2020
Kistenmacher
22b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
7. Landsberg, Johann
a)
02.10.2023
Steder

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