Handelsregister · GnR 205 HL
Chronologischer Auszug
LÜBECKER BAUVEREIN eingetragene Genossenschaft · Amtsgericht Lübeck
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Lübecker gemeinnütziger Bauverein, eingetragene Genossenschaft b) Lübeck c) Die Genossenschaft errichtet und bewirtschaftet Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie überläßt diese zu angemessenen Preisen. Sie kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Daneben kann sie die Errichtung von Wohnungsbauten sowie die in Satz 1 genannten Bauten betreuen und fremde Wohnungen bewirtschaften. Außerdem kann sie alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben eines gemeinnützigen Wohnungsunternehmens übernehmen. Die Genossenschaft darf nur die durch das Recht über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen zugelassenen Geschäfte und Maßnahmen betreiben. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf die Hansestadt Lübeck und den Kreis Ostholstein. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 30 die Voraussetzungen. | Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 50,00 DM. Höchstzahl der Geschäftsanteile je Genosse: 200 | a) Der Vorstand besteht aus höchstens drei Personen, die Mitglieder der Genossenschaft sein müssen. Willenserklärungen sind für die Genossenschaft verbindlich, wenn sie von zwei Vorstandsmitgliedern oder einem Vorstandsmitglied und einem Prokuristen abgegeben werden. b) Vorstandsmitglied: 1. Aue, Detlev, Dipl.-Ing., Lübeck Vorstandsmitglied: 2. Krellenberg, Thorsten, Kaufmann, Bad Oldesloe | 1. Hildebrandt, Hagen, *XX.XX.XXXX, Schwerin Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken 2. Schäfer, Michael, *XX.XX.XXXX, Lübeck Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken 3. Mundt, Gerhard, Lübeck Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken | a) Eingetragene Genossenschaft Das Statut ist errichtet am: 28.11.1950 zuletzt neugefasst am 18.01.1995 mit mehrfachen Änderungen letztmalig geändert am 03.06.2004 b) Folgende Genossenschaften sind bisher auf die Genossenschaft verschmolzen: - Wohnbau-Entwicklungsgesellschaft Nordwestmecklenburg mbH (Amtsgericht Schwerin, HRB 3386) aufgrund des Verschmelzungsvetrages vom 15.04.2002 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag sowie der Beschlüsse der Vertreterversammlungen vom 19.06.2002 und 14.09.2002 - Wohnungsbaugenossenschaft Rehna eG in Rehna (Amtsgericht Schwerin, GnR 155) aufgrund des Verschmelzungsvetrages vom 28.05.2004 und des Beschlusses der Generalversammlung vom 15.05.2004 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 03.06.2004. Die Verschmelzungen erfolgten durch Übernahme der Vermögen als Ganzes unter Ausschluss der Abwicklung. | a) 17.08.2006 Isensee b) Tag der ersten Eintragung 03.06.1892 Bereits beim Amtsgericht Lübeck am 27.02.1973 von GnR 3 nach GnR 205 umgeschrieben. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Vorstandsmitglied: 3. Probst, Stefan, *XX.XX.XXXX, Lübeck Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Vorstandsmitglied: Aue, Detlef, Lübeck, Dipl.-Ing. | a) 09.10.2008 Luther | ||||
| 3 | a) LÜBECKER GEMEINNÜTZI- GER BAUVEREIN, eingetragene Genossenschaft b) Geschäftsanschrift: Otto-Passarge-Straße 2, 23564 Lübeck c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Der Geschäftsbereich der Genossenschaft erstreckt sich auf die Hansestadt Lübeck, die Landesteile Holstein und Mecklenburg. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. | keine Nachschusspflicht | a) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitglieder. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. | a) Die Satzung ist am 17.06.2008 geändert und neu gefasst. Insbesondere die §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Zweck und Gegenstand), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) und 19 (Haftung/Nachschusspflicht) wurden geändert. | a) 08.12.2008 Luther | |
| 4 | a) Die Eintragung laufende Nummer 3 (Firma) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: LÜBECKER GEMEINNÜTZI- GER BAUVEREIN eingetragene Genossenschaft | a) 10.12.2008 Luther | ||||
| 5 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 2. Krellenberg, Thorsten | a) 28.01.2009 Luther | ||||
| 6 | Nicht mehr Prokurist: 1. Hildebrandt, Hagen | a) 05.01.2010 Lusch | ||||
| 7 | b) Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 15.06.2010 ist die LÜBECKER BAUVEREIN Baubetreuungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 2492 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. | a) 11.08.2010 Raekow | ||||
| 8 | a) LÜBECKER BAUVEREIN eingetragene Genossenschaft c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung sowie durch den Betrieb einer Spareinrichtung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Die Genossenschaft kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 32 Kreditwesengesetz - KWG) eine Spareinrichtung betreiben. Die Genossenschaft darf Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen annehmen. Die Genossenschaft kann Namensschuldverschreibungen nur an ihre Mitglieder und deren Angehörige ausgeben. Eine Bevorzugung von Mitgliedern der Organe der Genossenschaft ist unzulässig. Der Geschäftsbereich der Genossenschaft erstreckt sich auf die Hansestadt Lübeck, die Landesteile Holstein und Mecklenburg. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Vorraussetzungen. | b) Änderung zu Nr. 1: Ergänzung der Personendaten Vorstandsmitglied: Aue, Detlef, *XX.XX.XXXX, Lübeck | a) Die Satzung ist am 01.12.2009 geändert in § 41 (Gewinnverwendung). Die Satzung ist am 15.06.2010 geändert in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 21 (Vorstand), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsund Aufsichtsratsmitgliedern) und § 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter),. | a) 25.08.2010 Lusch | ||
| 9 | b) Vorstandsmitglied: 4. Börms, Steffen, *XX.XX.XXXX, Lübeck Vorstandsmitgied: 5. Landsberg, Johann, *XX.XX.XXXX, Bad Schwartau Vorstandsmitglied: 6. Schneider, Frank, *XX.XX.XXXX, Lübeck | a) 24.03.2011 Möller | ||||
| 10 | a) Die Satzung ist am 16.06.2011 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 21 (Vorstand)und § 24 (Aufsichsrat). | a) 09.08.2011 Möller | ||||
| 11 | Nicht mehr Prokurist: 3. Mundt, Gerhard | a) 11.10.2012 Schuppenhauer | ||||
| 12 | a) Die Satzung ist am 28.05.2013 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 3 (Mitglieder), § 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), und § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung). | a) 30.09.2013 Kistenmacher | ||||
| 13 | 4. Droßmann, Carsten, *XX.XX.XXXX, Lübeck Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken 5. Rudolph, Axel, *XX.XX.XXXX, Selmsdorf Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken | a) 08.11.2013 Kistenmacher | ||||
| 14 | a) Die Eintragung der lfd. Nr. 12 wurde um die Eingabe des Datums der letzten Änderung der Satzung (28.05.2013) im elektronischen System ergänzt. | a) 24.02.2014 Kistenmacher | ||||
| 15 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 4. Börms, Steffen Nicht mehr Vorstandsmitgied: 5. Landsberg, Johann Nicht mehr Vorstandsmitglied: 6. Schneider, Frank | a) 16.04.2014 Kistenmacher | ||||
| 16 | c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung sowie durch den Betrieb einer Spareinrichtung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Die Genossenschaft kann eine Spareinrichtung betreiben. Die Genossenschaft darf nur von ihren Mitgliedern Gelder als Spareinlagen annehmen. Außerdem kann die Genossenschaft Gelder von ihren Mitgliedern gegen Ausgabe von Namensschuldverschreibungen entgegennehmen. Eine Bevorzugung von Mitgliedern der Organe der Genossenschaft ist unzulässig. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen | a) Die Satzung ist am 01.06.2015 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft). | a) 04.11.2015 Bender | |||
| 17 | c) 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verwantwortbare Wohnungsversorgung sowie durch den Betrieb einer Spareinrichtung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 2. Die Genossenschaft kann eine Spareinrichtung betreiben. Die Genossenschaft darf nur von ihren Mitgliedern Gelder als Spareinlagen annehmen. Außerdem kann die Genossenschaft Gelder von ihren Mitgliedern gegen Ausgabe von Namensschuldverschreibungen entgegennehmen. Eine Bevorzugung von Mitgliedern der Organe der Genossenschaft ist unzulässig. 4. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) übernehmen. 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | a) Die Satzung ist am 27.11.2018 geändert und neu gefasst. Insbesondere wurden die §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) und 24 (Aufsichtsrat) geändert. Der bisherige § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern) wurde gestrichen und durch § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern) und § 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern) ersetzt. | a) 08.08.2019 Möller | |||
| 18 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 1. Aue, Detlef Vorstandsmitglied: 7. Landsberg, Johann, *XX.XX.XXXX, Bad Schwartau | a) 25.02.2020 Möller | ||||
| 19 | 6. Koretzky, Christine, *XX.XX.XXXX, Lübeck Prokura gemeinsam mit einem Vorstand | a) 10.03.2020 Möller | ||||
| 20 | Änderung zu Nr. 6: Erweiterung Prokura Koretzky, Christine Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken | a) 27.04.2020 Möller | ||||
| 21 | b) Vorstand: 8. Koretzky, Christine, geb. Stammer, *XX.XX.XXXX, Lübeck | Nicht mehr Prokurist: 6. Koretzky, Christine | a) 02.07.2020 Kistenmacher | |||
| 22 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 7. Landsberg, Johann | a) 02.10.2023 Steder |
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