EDV-Beratung. Die Gesellschaft ist zu allen sonstigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann sich insbesondere auch an anderen Unternehmen beteiligen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, und Zweigniederlassungen errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ludwig Greis
Bergisch Gladbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.12.1998.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2005 hat beschlossen, den Sitz von Bergisch Gladbach nach Köln zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern.
Zugleich wurde beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 6 zu ändern, ferner wurde
der Gesellschaftsvertrag geändert in § 10 Ziff.6 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 12 (Bewertungsgrundsätze und Abfindungsregelung).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.01.1999
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 4966 Amtsgericht Bergisch Gladbach getreten. Freigegeben am 02.04.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 23 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 19 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.