Handelsregister · HRB 11899 HL
Chronologischer Auszug
LTO OstseeSpitze GmbH · Amtsgericht Lübeck
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) LTO Wagrien GmbH b) Sitz/Niederlassung: Heiligenhafen Geschäftsanschrift: Am Jachthafen 4 a, 23774 Heiligenhafen c) Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung umfassender Dienstleistungen im Bereich der touristischen Administration für die Gemeinden, die unmittelbar als ihre Gesellschafter oder mittelbar über ihre Gesellschafter an ihr beteiligt sind. Dazu zählen insbesondere: Der Betrieb von Einrichtungen der touristischen Infrastruktur einschließlich Entwicklung, Koordination und Qualitätsmanagement dieser Einrichtungen, die Erledigung sämtlicher Marketingaufgaben (Vermarktung, Vertrieb, Produkt- und Angebotsentwicklung) im Bereich des Tourismus, der Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung eines Gästeservices und die Vertretung der Region nach außen in touristischen Belangen für die Gemeinden. Die Gesellschaft verfolgt die Wahrnehmung dieser Aufgaben als eigenen satzungsmäßigen Zweck. | 25.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jedem Geschäftsführer kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden, so dass er die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten vertreten kann. b) Geschäftsführer: 1. Gabriel, Joachim, *XX.XX.XXXX, Kellenhusen mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Geschäftsführer: 2. Wohnrade, Manfred, *XX.XX.XXXX, Heiligenhafen mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 28.02.2012 | a) 14.03.2012 Lorenzen | |
| 2 | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.10.2012 ist der Gesellschaftsvertrag in § 2.2 (Öffentlicher Zweck), § 2.5 (Gesellschafterkreis), § 3.2 (Stammeinlage) und § 9.2 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) geändert worden. | a) 24.10.2012 Lorenzen | ||||
| 3 | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.04.2015 wurden im Gesellschaftsvertrag § 3.2 (Stammeinlage) und § 9.2 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) geändert. | a) 30.04.2015 Lorenzen | ||||
| 4 | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2017 ist der Gesellschaftsvertrag in § 5 (Organe der Gesellschaft) geändert. | a) 18.12.2017 Dr. Weigel | ||||
| 5 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Wohnrade, Manfred | a) 13.05.2022 Kistenmacher | ||||
| 6 | b) Geschäftsführer: 3. Doyen, Eike, *XX.XX.XXXX, Großenbrode | a) 04.01.2023 Kistenmacher | ||||
| 7 | c) Gegenstand des Unternehmens: (1) Die Gesellschaft verfolgt einen öffentlichen Zweck als "Lokale Tourismusorganisation" (L- TO). Sie dient der Begründung der Aufgabenerfüllung der an ihr unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gemeinden als anerkannte Kur- und Erholungsorte im Bereich der Tourismusförderung entsprechend der Vorgabe der Landestourismuskonzeption des Landes Schleswig-Holstein. Die Kooperation der an der Gesellschaft (unmittelbar oder mittelbar) beteiligten Gemeinden dient der Erfüllung einer aller diesen Gemeinden obliegenden öffentlichen Aufgabe der Tourismusförderung. Die Gesellschaft stellt die organisatorische Plattform für die Zusammenarbeit der Gemeinden in diesem bereich dar. Die gesamte Tätigkeit der Gesellschaft ist ausschließlich auf diesen öffentlichen Zweck auszurichten. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung umfassender Dienstleistungen im Bereich der touristischen Administration für die Gemeinden, die unmittelbar als ihre Gesellschafter oder mittelbar über ihre Gesellschafter an ihr beteiligt sind. Dazu zählen insbesondere: a. der Betrieb von Einrichtungen der touristischen Infrastruktur einschließlich Entwicklung, Koordination und Qualitätsmanagement dieser Einrichtungen, b. die Erledigung sämtlicher Marketingaufgaben (Vermarktung, Vertrieb, Produkt- und Angebotsentwicklung) im Bereich des Tourismus, c. der Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung eines Gästeservices und d. die Vertretung der Region nach außen in touristischen Belangen für die Gemeinden. (3) Die Gesellschaft kann Unternehmen erwerben. gründen, sich an solchen beteiligen und sonstige Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt dienlich sind, wenn dadurch der Gesellschaftszweck gefördert wird. (4) Werden durch Planungen bzw. sonstige Vorhaben der Gesellschaft die Interessen der unmittelbar oder mittelbar an der Gesellschaft beteiligten Kommunen berührt, so ist der/die Bürgermeister/in der jeweiligen Kommune zu unterrichten. Zu diesem Zweck kann der/die Bürgemeister/in der unmittelbar oder mittelbar beteiligten Kommunen von den Geschäftsführern/innen jederzeit Auskunft und Einsicht in die Akten verlangen. (5) An der Gesellschaft können nur Gemeinden bzw. Städte einschließlich kommunaler Eigenbetriebe sowie Gesellschaften beteiligt sein, die sich unmittelbar oder mittelbar ausschließlich in kommunaler Hand befinden. Eine Beteiligung von privatem Kapital ist nicht zuläässig. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.08.2022 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst worden, insbesondere § 2 (Gegenstand des Unternehmens) | a) 09.03.2023 Kistenmacher | |||
| 8 | c) Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Gegenstand des Unternehmens: (1) Die Gesellschaft verfolgt einen öffentlichen Zweck als "Lokale Tourismusorganisation" (L- TO). Sie dient der Bündelung der Aufgabenerfüllung der an ihr unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gemeinden als anerkannte Kur- und Erholungsorte im Bereich der Tourismusförderung entsprechend der Vorgabe der Landestourismuskonzeption des Landes Schleswig-Holstein. Die Kooperation der an der Gesellschaft (unmittelbar oder mittelbar) beteiligten Gemeinden dient der Erfüllung einer aller diesen Gemeinden obliegenden öffentlichen Aufgabe der Tourismusförderung. Die Gesellschaft stellt die organisatorische Plattform für die Zusammenarbeit der Gemeinden in diesem Bereich dar. Die gesamte Tätigkeit der Gesellschaft ist ausschließlich auf diesen öffentlichen Zweck auszurichten. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung umfassender Dienstleistungen im Bereich der touristischen Administration für die Gemeinden, die unmittelbar als ihre Gesellschafter oder mittelbar über ihre Gesellschafter an ihr beteiligt sind. Dazu zählen insbesondere: a. der Betrieb von Einrichtungen der touristischen Infrastruktur einschließlich Entwicklung, Koordination und Qualitätsmanagement dieser Einrichtungen, b. die Erledigung sämtlicher Marketingaufgaben (Vermarktung, Vertrieb, Produkt- und Angebotsentwicklung) im Bereich des Tourismus, c. der Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung eines Gästeservices und d. die Vertretung der Region nach außen in touristischen Belangen für die Gemeinden. (3) Die Gesellschaft kann Unternehmen erwerben. gründen, sich an solchen beteiligen und sonstige Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt dienlich sind, wenn dadurch der Gesellschaftszweck gefördert wird. (4) Werden durch Planungen bzw. sonstige Vorhaben der Gesellschaft die Interessen der unmittelbar oder mittelbar an der Gesellschaft beteiligten Kommunen berührt, so ist der/die Bürgermeister/in der jeweiligen Kommune zu unterrichten. Zu diesem Zweck kann der/die Bürgemeister/in der unmittelbar oder mittelbar beteiligten Kommunen von den Geschäftsführern/innen jederzeit Auskunft und Einsicht in die Akten verlangen. (5) An der Gesellschaft können nur Gemeinden bzw. Städte einschließlich kommunaler Eigenbetriebe sowie Gesellschaften beteiligt sein, die sich unmittelbar oder mittelbar ausschließlich in kommunaler Hand befinden. Eine Beteiligung von privatem Kapital ist nicht zuläässig. | a) 15.03.2023 Kistenmacher | ||||
| 9 | a) LTO OstseeSpitze GmbH c) Gegenstand des Unternehmens: (1) Die Gesellschaft verfolgt einen öffentlichen Zweck als "Lokale Tourismusorganisation" (L- TO). Sie dient der Bündelung der Aufgabenerfüllung der an ihr unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gemeinden als anerkannte Kur- und Erholungsorte im Bereich der Tourismusförderung entsprechend der Vorgabe der Landestourismuskonzeption des Landes Schleswig-Holstein. Die Kooperation der an der Gesellschaft (unmittelbar oder mittelbar) beteiligten Gemeinden dient der Erfüllung einer aller diesen Gemeinden obliegenden öffentlichen Aufgabe der Tourismusförderung. Die Gesellschaft stellt die organisatorische Plattform für die Zusammenarbeit der Gemeinden in diesem Bereich dar. Die gesamte Tätigkeit der Gesellschaft ist ausschließlich auf diesen öffentlichen Zweck auszurichten. Die Gesellschaft verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht; sie ist nicht gewinnorientiert. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung umfassender Dienstleistungen im Bereich der touristischen Administration für die Gemeinden, die unmittelbar als ihre Gesellschafter oder mittelbar über ihre Gesellschaften an ihr beteiligt sind. Dazu zählen insbesondere: a. der Betrieb von Einrichtungen der touristischen Infrastruktur einschließlich Entwicklung, Koordination und Qualitätsmanagement dieser Einrichtungen, b. die Erledigung sämtlicher Marketingaufgaben (Vermarktung, Vertrieb, Produkt- und Angebotsentwicklung) im Bereich des Tourismus, c. der Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung eines Gästeverzeichnisses und d. die Vertretung der Region nach außen in touristischen Belangen für die Gemeinden. (3) Die Gesellschaft kann Unternehmen erwerben. gründen, sich an solchen beteiligen und sonstige Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt dienlich sind, wenn dadurch der Gesellschaftszweck gefördert wird. (4) Werden durch Planungen bzw. sonstige Vorhaben der Gesellschaft die Interessen der unmittelbar oder mittelbar an der Gesellschaft beteiligten Kommunen berührt, so ist der/die Bürgermeister/in der jeweiligen Kommune zu unterrichten. Zu diesem Zweck kann der/die Bürgemeister/in der unmittelbar oder mittelbar beteiligten Kommunen von den Geschäftsführern/innen jederzeit Auskunft und Einsicht in die Akten verlangen. (5) An der Gesellschaft können nur Gemeinden bzw. Städte einschließlich kommunaler Eigenbetriebe sowie Gesellschaften beteiligt sein, die sich unmittelbar oder mittelbar ausschließlich in kommunaler Hand befinden. Eine Beteiligung von privatem Kapital ist nicht zuläässig. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.11.2023 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 11 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) und § 15 (Ergebnisverwendung) | a) 04.01.2024 Kistenmacher |
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