Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, deren jeweiliger Unternehmensgegenstand die Verwaltung sowie Nutzung von Grundbesitz, insbesondere durch Vermietung und Verpachtung, ferner das Halten von Beteiligungen und die Erzeugung und Einspeisung von Strom ist.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Wolfgang Lust
Biebertal
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 1
Fall 3
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2006, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Lahnau (bisher Amtsgericht Wetzlar HRB 5303) nach Gießen beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2025 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.