die Erbringung von beratenden, technischen, logistischen, baulichen Dienst- und Montageleistungen insbesondere im Bereich von Signal- und Verkehrsanlagen, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Marcel Haben
Gladbeck
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Andreas Harald Rode
Siegburg
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Oliver Fellner
Dinslaken
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.01.2005, zuletzt geändert am 14.02.2005.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Oberhausen beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Dinslaken beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2024 die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 (nunmehr: § 4) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
SB Bl. 1-59
SB Bl. 60-88
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