Gegenstand des Unternehmens ist Eventberatung und Durchführung sowie die Vermietung von Ton- und Lichtanlagen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Franz Espelage
Vechta
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis oder zusammen mit einem Prokuristen und die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Tag der ersten Eintragung: 18.10.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1703 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 18.10.2005.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.09.1990
Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.