Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und mindestens einem weiteren Mitglied. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Hans Dieter Michler
Berlin
274
Michael Block
Berlin
274
Klaus Dieter Gundlach
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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009
Satzung zuletzt geändert am: 1972-03-27
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